§ 1 Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Immobilienagentur Behrens ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden..

§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von der Immobilienagentur Behrens übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Immobilienagentur Behrens, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt dritte oder eine andere Person, an die der dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach der Maßgabe dieser Bedingung provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingung.
Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Immobilienagentur Behrens wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

§ 3 Angebote

Die Angebote der Immobilienagentur Behrens erfolgen freibleibend und inverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen uns die erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Immobilienagentur Behrens nicht übernommen.
Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für Inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

§ 4 Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Immobilienagentur Behrens im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Immobilienagentur Behrens entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung der Imobilienagentur Behrens ein Haupvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Immobilienagentur Behrens nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Immobilienagentur Behrens nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenem Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

§ 5 Fälligkeit des Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Taschvertrags / Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Immobilienagentur Behrens hat das Recht, beim Abschluss des Kaufvertrags anwesend zu sein.
Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Immobilienagentur Behrens, so ist der Kunde verpflichtet, der Immobilienagentur Behrens unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

§ 6 Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilienatausch, also einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist die Bemesssungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbenen Immobilie als Tauschwert angesetzt wird und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauscheten Immobilien.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 5,95% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 5,95% Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je incl. gesetzlicher Steuer.

§ 7 Doppeltätigkeit

Die Immobilienagentur Behrens ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer / Vermieter / Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Bei Doppeltätigkeit sind wir zu Unparteilichkeit verpflichtet.

§ 8 Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Immobilienagentur Behrens angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Immobilienagentur Behrens zu belegen.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Immobilienagentur Behrens sämtliche Aufwendungen, die der Immobilienagentur Behrens dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

§ 9 Haftungsgrenzen

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Immobilienagentur Behrens, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden der Verletzung von Leben oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Immobilienagentur Behrens garantierten bestimmten Eigenschaften beruht..

§ 10 Informationspflicht nach VSBG

Die Immobilienagentur Behrens ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Immobilienagentur Behrens und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen..

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und - sofern der Empfänger Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Achim bzw.
Verden. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht Zuwider sind.